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Schallimmissionsschutz

Verursacht ein Bauvorhaben durch seinen Betrieb Geräusche in der Nachbarschaft, so werden diese Schallimmissionen von uns berechnet und in einem Schallimmissionsnachweis dokumentiert. Außerdem erarbeiten wir bauliche, anlagentechnische und organisatorische Maßnahmen, um die jeweils gültigen Immissionsrichtwerte einzuhalten.

Die für eine Schallimmissionsprognose notwendigen Berechnungen werden mit einem 3dimensionalen Computermodell durchgeführt, das die Topografie und Gebäudestruktur berücksichtigt. Bei der Berechnung werden alle von dem Bauvorhaben ausgehenden Geräusche einbezogen (z.B. haustechnische Anlagen, Verkehrsbewegungen, Liefervorgänge, Restaurants einschl. Freisitzflächen). Die Beurteilung der Immissionsbelastungen erfolgt nach den Vorgaben der TA Lärm, je nach Anwendungsfall auch nach 18.BImSchV (Sport), 16.BImSchV (Verkehr) oder der Freizeitlärmrichtlinie.

Vorhandene Festlegungen aus einem Bebauungsplan werden von uns berücksichtigt. Sind diese Vorgaben nicht vorhanden, so wird eine schalltechnische Vorbelastung an den maßgeblichen Immissionsorten beachtet, die rechnerisch oder durch Messungen von uns bestimmt wird.

Zur Überprüfung der Geräuscheinwirkungen auf die Nachbarschaft führen wir Schallimmissionsmessungen durch. Die entsprechend den gesetzlichen und normativen Vorschriften gebildeten Beurteilungspegel werden mit den Immissionsrichtwerten verglichen. Mit der Abnahmemessung wird der Genehmigungsbehörde die Einhaltung der immissionsrechtlichen Vorschriften nachgewiesen. Unser Ingenieurbüro ist „Bekannt gegebene Messstelle nach § 29b BlmSchG“.

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