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Sicherstellung des Schallschutzes durch Messungen (Trittschall)

Hören Sie den Nachbar husten? Nervt das Getrampel vom Obermieter?

Ein (gefühlt) fehlender Schallschutz kann schnell diagnostiziert werden, wenn Wahrnehmungen emotional aufgeladen sind. Ob der Schallschutz tatsächlich nicht ausreicht, kann durch Luft- und Trittschall­dämmmessungen vor Ort festgestellt werden.

Im Ersten Teil beschäftigen wir uns mit dem Trittschall.

Der Trittschall ist eine besondere Form des Körperschalls und entsteht bei Anregung eines Bauteils (Decke, Treppe) durch Gehen / Betreten.  Der Körperschall wird teilweise als Luftschall über das Bauteil und dessen flankierende Bauteile (Wände/Decken) in den angrenzenden Raum übertragen.

Durch Einsatz einer geeigneten Trittschalldämmschicht bei den Decken (z. B. ein Estrich) kann der auftretende Norm-Trittschallpegel im angrenzenden Raum vermindert werden. Bereits in der Planung lässt sich durch Erfahrung und einschlägige Nachschlagewerke die Belastung durch den Trittschall berechnen und minimieren.

Je nach Anforderung und Wunsch des Bauherrn kann der Mindestschallschutz (DIN 4109-1), der erhöhte Schallschutz (DIN 4109-5) oder ein noch höherer Schallschutz vereinbart werden. Der Mindestschallschutz wurde von den Bundesländern bauordnungsrechtlich als ver­bind­liche technische Baubestimmung eingeführt und stellt somit das absolute Minimum dar.

Es zu berücksichtigen, dass Schallschutz am Bau nicht gleichzusetzen ist mit absoluter Ruhe. In der DIN 4109-1 heißt es dazu: „Es kann nicht erwartet werden, dass Geräusche von außen oder aus benachbarten Räumen nicht mehr bzw. als nicht belästigend wahrgenommen werden, auch wenn die in dieser Norm festgelegten Anforderungen erfüllt werden.“

In der Regel kann durch eine fachkompetente Planung (z. B. Einsatz geeigneter Baumaterialien) das Einhalten des Schallschutzes sichergestellt werden. Jedoch führen immer wieder Fehler in den Planungen und/oder nicht fachgerechte Bauausführungen dazu, dass der zu erwartende Trittschallschallschutz von Decken und Treppen nicht erreicht werden kann.

Zur Überprüfung und Sicherstellung des vorhandenen Trittschallschutzes z. B. von einer Decke werden akustische Messungen nach DIN EN ISO 16283-2 mittels eines sogenannten „Norm-Hammerwerk“ (siehe Abbildung 1) durchgeführt. Dieses erzeugt durch Anregung von fünf parallel angebrachten Hämmern ein gleichmäßiges Geräusch auf der Decke (Senderaum). Gleichzeitig wird der auftretende Norm-Trittschallpegel in einem schutzbedürftigen Nachbarraum (Empfangsraum) unter, über oder neben dem Senderaum messtechnisch erfasst (siehe Abbildung 2, Beispiel Treppenmessung). Der ermittelte Messwert[1] kann anschließend mit der vertraglich vereinbarten Schallschutzanforderung an die Decke oder Treppe verglichen und bewertet werden.

[1] Ermittelt wird ein Pegel L’n,w, der sogenannte bewertete Norm-Trittschallpegel

Bei Nichteinhaltung der vertraglich vereinbarten Trittschallschutzanforderung ist i. d. R. eine aufwendige Ursachenanalyse vor Ort inkl. umfangreicher Trittschallmessungen durch­zuführen. Oft sind sogenannte „Schallbrücken“ in den Anschlussbereichen zu Treppen­podesten/-läufen (siehe Abbildung 3), zu aufsteigenden Bauteilen (Wände, Stützen) oder im Bereich von Belagsübergängen als Ursache zu benennen.

Umfangreiche Ursachenanalysen, Sanierungskonzepte und die Bausanierung der Decken und Treppen sind mit hohen zusätzlichen Kosten verbunden.

Für eine frühe Erkennung von evtl. Mängeln und Vermeidung von seriellen bauseitigen Mängeln wird die Durchführung von Trittschallmessungen während der Bauphase z. B. an Musterräumen empfohlen.

Am Ende der Bauphase sollten Abnahmemessungen zur Sicherstellung des Schallschutzes und Abnahme von Nachunternehmerleistungen erfolgen.

Bei Bedarf unterstützen wir Sie gerne in Ihrem Bauprojekt mit unserer Fachkompetenz im Bereich Schallschutz.

 

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