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Messungen

Schalltechnische Abnahmemessungen dienen dem Nachweis, dass sämtliche schalltechnisch relevanten Bauteile im eingebauten Zustand die Anforderungen nach DIN 4109 bzw. die vom Auftraggeber spezifizierten Anforderungen erfüllen. Die Messungen werden in der Regel stichprobenartig durchgeführt. Sie dienen auch zur Abnahme von Nachunternehmerleistungen.

Unser Ingenieurbüro wurde gemäß DIN EN ISO/IEC 17025:2018:-03 für Prüfungen im Bereich Bau- und Raumakustik akkreditiert.

Außerdem können von unserem Ingenieurbüro Messungen der Schallimmissionen (Anliegergeräusche) und Schallemissionsmessungen (anlagenbezogen) ausgeführt werden. Für diese Messungen ist unser Ingenieurbüro in ganz Deutschland als „Bekannt gegebene Messstelle nach § 29b BImSchG“ notifiziert. Diese Zulassung schließt eine Akkreditierung nach DIN EN ISO 17025:2018:-03 „Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien“ ein, die von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) bestätigt wurde.

Für die Messung von Baustellengeräuschen verfügt unser Ingenieurbüro über mehrere Dauermesseinrichtungen. Diese Anlagen arbeiten vollautomatisch und übertragen die Messwerte in unser Ingenieurbüro zur weiteren Auswertung.

Ansprechpartnerin

Dipl.-Ing. (FH) Antje Freyer

technische Leitung Schallschutz,
Sachverständige für Schallschutz

 

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