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Schallschutz

Ihr Bauvorhaben muss die baurechtlichen Anforderungen an den Schallschutz erfüllen. Darüber hinaus sind regelmäßig Schallschutz-Kennwerte umzusetzen, die sich aus vertraglich vereinbarten Anforderungen an Funktion und Komfort ableiten.

Wir übernehmen für Sie die schalltechnische Auslegung Ihres Projektes vom Entwurf über die Erstellung der notwendigen Genehmigungsnachweise bis zur Ausführungsplanung und Überwachung der Bauarbeiten.

In Rahmen von Bauabnahmen und auch nach der Baufertigstellung können wir normgerechte Messungen durchführen. Die schalltechnischen Messungen dienen dem Nachweis, dass sämtliche schalltechnisch relevanten Bauteile im eingebauten Zustand die Anforderungen nach DIN 4109 bzw. die vom Auftraggeber spezifizierten erhöhten Anforderungen erfüllen. Sie können auch der Abnahme von Nachunternehmer-Leistungen dienen

 

Ansprechpartnerin

Dipl.-Ing. (FH) Antje Freyer

technische Leitung Schallschutz,
Sachverständige für Schallschutz

 

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