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Nachweis nach GEG 2020

Das zum 01. Nov. 2020 eingeführte GebäudeEnergieGesetz (GEG 2020) stellt eine neue Herausforderung bei der Planung eines Gebäudes dar. Wie die bisher gültige Energieeinsparverordnung (EnEV) enthält auch das GEG Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden und den Einsatz erneuerbarer Energien für Neubauten und Umbauten im Bestand.

Gern übernehmen wir für Sie die Auf­stellung des Nachweises für das geplante Wohngebäude bzw. Nichtwohngebäude unter Berücksichtung der geplanten haustechnischen Anlagen. Bei Bedarf können zusätzlich Wärmebrücken detailliert berechnet werden um u.U. vorhandene Einsparpotentiale aufzudecken und nachzuweisen. Diese Berechnungen können für den Auftraggeber z.B. im Zusammenhang mit der KfW-Förderung oder einer geplanten DGnB-Zertifizierung von Interesse sein, da der errechnete Primärenergie­bedarf für das Gebäude sinkt.

Der Nachweis gemäß GebäudeEnergieGesetz kann bei planerischen Änderungen angepasst werden, um die Wärmebilanz jeweils nachweisen zu können. Am Ende des Bauvorhabens liegt dann ein GEG-Nachweis vor, der dem tatsächlichen Baustand entspricht und der bei der Genehmigungsbehörde eingereicht werden kann. Auf dieser Grundlage wird von uns der Energieausweis/Energiepass ausgestellt.

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